§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Lieferungen von Eintrittskarten und Gutscheinen zum Kauf von Eintrittskarten.
§ 2 Vertragsabschluss
Durch den Kauf von Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (im folgenden Kunden genannt) und dem Veranstalter der Veranstaltung, für welche die jeweilige Eintrittskarte als Zugangsberechtigung gilt (im folgenden Veranstalter genannt), zustande. Der Verein Freunde des Sendesaales e.V. vermittelt nur namens und im Auftrage des jeweiligen Veranstalters den Kaufvertrag und wird vom Kunden mit der Abwicklung des Kartenkaufes und eventuell dem Versand der Eintrittskarten beauftragt. Karten werden nur an Endkunden verkauft. Falls der Kunde Eintrittskarten für eine Veranstaltung kauft, für die der Verein Freunde des Sendesaales e.V. als Veranstalter verantwortlich ist, kommt ein direkter Kaufvertrag zwischen Kunden und dem Verein Freunde des Sendesaales e.V. zustande. In diesem Fall gelten die folgenden Regelungen so, als wäre der Verein Freunde des Sendesaales e.V. die dritte Partei, der Veranstalter.
Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald der Kunde Eintrittskarten per Telefon oder Mail bestellt, es gibt auf diesem Wege keinen Rechtsanspruch auf die Eintrittskarten. Erst wenn die Reservierung fristgemäß im Webshop bezahlt wird, kommt der Vertrag zustande.
Eintrittskarten, die über die Webseite www.sendesaal-bremen.de bestellt werden, werden unmittelbar nach der Bezahlung als print@home-Tickets oder als Wallet-Tickets bereitgestellt. Die Abholung bestellter Karten an der Abendkasse entfällt ab sofort.
Eintrittskarten werden auch an der Abendkasse verkauft, in der Regel ab einer Stunde vor Konzertbeginn. Zu den Zahlarten s. §4.
Bei Ermäßigungen jeder Art muss der jeweilige Ausweis unaufgefordert vorgelegt werden, bei Nichterfüllung kann die Nachzahlung bis zum regulären Kaufpreis gefordert werden.
Sofern der Verein Freunde des Sendesaales e.V. Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, findet das Fernabsatzgesetz auf die durch den Verein Freunde des Sendesaales e.V. geschlossenen Verträge keine Anwendung. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, jeder Kauf von Eintrittskarten bindend und der Käufer zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten verpflichtet ist.
Für Gutscheine, die im Ticketwebshop erworben werden, gilt das gesetzlich vorgeschriebene zweiwöchige Widerrufsrecht.
§ 3 Veranstaltungsausfall und Veranstaltungsverlegung
Für den Fall, dass eine Veranstaltung ausfällt, ist der Kunde berechtigt, sich den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte bis zu 2 Wochen nach dem Ausfall erstatten zu lassen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Der Verein Freunde des Sendesaales e.V. nimmt im Fall einer Veranstaltungsabsage nur solche Karten zurück, die direkt über die Webseite des Vereins Freunde des Sendesaales e.V. www.sendesaal-bremen.de erworben wurden. Auch bei der Rückabwicklung handelt der Verein Freunde des Sendesaales e.V. im Auftrag und im Namen des Veranstalters. Die Rückabwicklung ohne Vorlage der Originalkarten ist ausgeschlossen.
§ 4 Zahlungen
Soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung über SEPA-Lastschriftmandat, PayPal, KLARNA oder an der Abendkasse bar oder per Debit- oder Kreditkarte (sofern sie vom Zahlungsdienstleister des Sendesaals unterstützt werden).
Die Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum des Veranstalters. Soweit die Bezahlung der Eintrittskarten nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist erfolgt, gilt der Vertrag zwischen Veranstalter und Kunden als nicht zustande gekommen. Der Verein Freunde des Sendesaales e.V. hat das Recht, die Eintrittskarten wieder in den freien Verkauf zu geben. Der Umtausch bzw. die Rücknahme von bezahlten oder garantierten Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
§ 5 Haftung, Schadenersatz
Eine Haftung des Vereins Freunde des Sendesaales e.V. kommt nur nach den Grundsätzen einer Eigenhaftung des Vertreters in Betracht. Ansprüche, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, können nur gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Kunden gegen den Verein Freunde des Sendesaales e.V. aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder etwaiger in diesen Ereignissen liegender unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
§ 6 Datenschutz und Datenverarbeitung
Der Verein Freunde des Sendesaales e.V. bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, etc.) werden durch den Verein Freunde des Sendesaales e.V. in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Verein Freunde des Sendesaales e.V. ist berechtigt, diese Daten an den Veranstalter oder sonstige Dritte, die mit der Durchführung des Kaufvertrages beauftragt sind, zu übermitteln, soweit dies notwendig ist.
Siehe auch zusätzlich die Datenschutzbestimmungen.
§ 7 Sonstige Regeln
Besetzungs- und Programmänderungen sowie veränderte Anfangszeiten begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag, sofern der Charakter der Veranstaltung nicht grundsätzlich geändert wird.
Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler erst zu einem späteren, von der Leitung des Hauses festgelegten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. In vielen Fällen ist das erst zur Pause möglich.
Der Verein Freunde des Sendesaales e.V. behält es sich vor, einzelne Veranstaltungen in Bild und Ton aufzuzeichnen, bzw. die Aufzeichnung durch Dritte vorzunehmen und das aufgezeichnete Material zu verwerten. Die Verwertungsrechte an den Bildern, auch wenn einzelne Besucher darauf zu erkennen sind, liegen vollumfänglich bei dem Verein Freunde des Sendesaales e.V..
Das Fotografieren oder Aufzeichnen von Veranstaltungen auf Ton- und/oder Bildträgern ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet und löst Schadensersatzpflichten aus.
Der Verein Freunde des Sendesaales e.V. behält sich vor, Besucher aus dem Haus zu weisen, falls die Veranstaltungen durch diese erheblich gestört werden. In diesem Fall hat der Besucher kein Recht auf Erstattung des Kartenpreises.
§ 8 Information nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
§ 9 Schlussklauseln
Sollten einzelne Punkte aus dieser Bedingung unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Bremen.
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebender Streitigkeiten Bremen.
Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Bremen.
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebender Streitigkeiten Bremen.
Bremen, Juli 2024